Home » Rasenmähen

Rasenmähen

Schutz vor Lärmstörungen

In Mäder sind durch die erlassene Verordnung der Gemeindevertretung die Zeiten für das Rasenmähen, etc. wie folgt geregelt:
An Werktagen von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr ist das Rasen mähen und der Betrieb von Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten erlaubt.

Rasenmäher