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Kundmachung

gem. § 5 Abs. 3 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBI. Nr. 256/1990 idgF über die Auflage der für die Jahre 2025 und 2026 ausgelosten Personen

Die Liste der nach den Bestimmungen des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 in Mäder am 06.05.2024 um 12.00 Uhr im Gemeindeamt öffentlich ausgelosten Personen, liegt in der Zeit vom 7. Mai  –  16. Mai 2024 im Gemeindeamt Mäder zur öffentlichen Einsicht auf.

Gegen Personen, die die persönliche Voraussetzung für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, kann jedermann schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.

Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen können sich für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren befreien lassen:

  1. Personen, die während der Geltungsdauer der vorangegangenen Jahreslisten ihrer Berufung als Geschworene oder Schöffen nachgekommen sind;
  2. Personen, bei denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene oder Schöffen mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre.