Im Rheinvorland können Hunde frei laufen gelassen werden. Diese Freilaufzone erstreckt sich vom inneren Rheindamm (zwischen Flussgerinne und Rheinvorland) bis zu den landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen, zwischen den Gemeindegebieten Altach und Koblach.

Im Gegenzug beachten die Hundehalter folgende Regeln

Im verbauten Gemeindegebiet werden Hunde an der Leine geführt. Dies gilt auch auf Straßen und Wegen, auf welchen viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind – z.B. entlang des Koblacher Kanals oder auf dem Rheindamm (Radweg).

Die Hunde werden nicht in das hohe Gras gelassen.

Wurfgegenstände, gleich welcher Art (z.B. Bälle, Futterdummys, etc.), werden nicht in die bewirtschafteten Flächen geworfen.

Hunde werden vom Graben von Löchern abgehalten.

Der innere Rheindamm wird in der Zeit von 01.04. bis 31.07. weder von Hund noch Halter betreten, da sich dort sehr viele Bodenbrüter aufhalten.

Bei Begegnung mit fremden Hunden wird der Hund an die Leine genommen.

Pro Hundehalter werden max. zwei freilaufende, aber jederzeit abrufbare Hunde geführt.