Die Sandgrube wurde im Zuge der Umsetzung des Flurgehölzbepflanzungsplanes renaturiert und ist heute ein Landschaftsschutzgebiet. Dieses Landschaftsschutzgebiet bietet einerseits Lebensraum für Pflanzen und Tiere (in der ruhigen Zeit kann man hier schon mal den Eisvogel mit seinem schillernden Gefieder sehen), auf der anderen Seite ladet die Sandgrube zum Baden und zum Fischen ein.

Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, wurde auch ein Grillplatz errichtet. Bei Gruppen ab sechs Personen, die den Grillplatz nützen möchten, ersuchen wir um Anmeldung beim Sportfischerverein (Kontakt unten).

Sandgrube

Baden in der Sandgrube

In den Sommermonaten bietet sich die Sandgrube zum Baden an. Besonders Familien schätzen das Naherholungsgebiet – Kinder haben Platz zum Spielen, Plantschen und Baden. Auch spenden die umstehenden Bäume ausreichend Schatten.

Familie beim Fischen

Fischen in der Sandgrube

Im Gewässer befinden sich Regenbogenforellen, Bachforellen, Hechte, Zander, Karpfen, Schleien und Barsche. Weitere Informationen rund um das Fischen in den Sandgrube erhalten Sie vom Obmann des Sportfischervereins Mäder (Kontakt unten).

Grillstelle Sandgrube

Grillstelle

Die Grillstelle befindet sich ganz in der Nähe des Gewässers. Ab sechs Personen ist die Nutzung des Grillplatzes vorab dem Obmann des Sportfischervereins Mäder zu melden (Kontakt unten).

Die Sandgrube ist ein verordnetes Landschaftsschutzgebiet mit dem Zweck den Baggersee und die umgebenden Uferbereiche sowie den Gehölzbestand als ökologisch wertvolle Fläche in einem naturnahen Zustand zu erhalten.
Es dürfen keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen unternommen werden, die geeignet sind, die Natur oder Landschaft, zu beeinträchtigen. Daher gelten im Landschaftsschutzgebiet spezielle Regeln und Verbote.

Wir dürfen daher noch einmal in Erinnerung rufen, dass

  • Hunde an die Leine gehören und nicht baden dürfen,
  • Reiten nicht erlaubt ist,
  • zum Schutz von Pflanzungen eingezäunte Flächen nicht betreten werden dürfen,
  • Feuer nur an der Feuerstelle zu entfachen ist (Waldbrandgefahr bitte beachten!),
  • Campen nicht zulässig ist und
  • Abfälle bitte wieder mitzunehmen sind.

Wenn wir uns an diese Regeln halten, werden wir noch lange Freude an diesem Naherholungsgebiet haben.