Die Vorschreibung erfolgt einmal im Jahr im März. Mit der Grundgebühr wird eine Mindestanzahl von Abfallsäcken bzw. Mindestabholungen (Behälter) vorgeschrieben. Bei Eigenkompostierung werden Sie von der Mindestabnahme von Bioabfallsäcken befreit. Für die Befreiung müssen Sie die schriftliche Verpflichtungserklärung zur Eigenkompostierung im Bürgerservice unterzeichnen.