Wir möchten Sie über eine Neuregelung bezüglich des Bezugs von Pflichtabfallsäcken und Gelben Säcken für das Jahr 2024 informieren.
1) Ausgabetermin und -stelle:
Es entfällt der bisherige Ausgabetermin im Bauhof Mäder. Stattdessen erhalten Sie Anfang Februar die Vorschreibung Ihrer Abfallgebühren inklusive eines Bezugsscheins.
2) Bezugsorte:
Den Bezugsschein können Sie im ADEG Mäder (Neue Landstraße 23) oder SPAR Mäder (Neue Landstraße 40) einlösen.
3) Pflichtabnahme für Biomüllsäcke entfällt:
Es besteht keine Pflichtvorschreibung für Biomüllsäcke mehr. Benötigte Biomüllsäcke können bedarfsorientiert im ADEG oder SPAR gekauft werden.
4) Ausgabe der Pflichtrestmüllsäcke:
Die Ausgabe der Pflichtrestmüllsäcke erfolgt ausschließlich gegen Vorlage des Bezugsscheines im ADEG Mäder oder SPAR Mäder.
5) Ausgabe des Jahreskontingents der Gelben Säcke:
Das kostenlose Jahreskontingent an Gelben Säcken wird ebenfalls gegen Vorlage des Bezugsscheins im ADEG Mäder oder SPAR Mäder ausgegeben.
