Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Sterbeortes (für Mäder das Standesamt Götzis) zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und die Todesbestätigung aus.
Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis.
In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meistens durch das Bestattungsunternehmen.