Der Anschluss an die örtliche Kanalisation wird mittels Bescheid seitens der Gemeinde Mäder vorgeschrieben. Hierfür müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Das Baugrundstück befindet sich im Einzugsbereich der örtlichen Kanalisation.

Ein Anschlussleitungsstutzen ist vorhanden (bzw. muss neu erstellt werden.

Die Oberflächenwässer müssen auf eigenem Grund versickert werden.

Die Schmutzwässer sind ungeklärt abzuleiten.

Die Anschlussleitungen sind nach den Vorgaben der Kanalordnung der Gemeinde Mäder auszuführen.

Die sach- und fachgerechte Ausführung ist sicherzustellen und gegenüber der Behörde nachzuweisen.

Die Lage des Hausanschlusses ist zu dokumentieren. Diese Dokumentation (Vermessung, Lageplan) sind der Behörde vorzulegen.

Die Kanalleitungen sind nach dem Stand der Technik (Größe, statische Belastbarkeit, etc.) auszuführen. Dem entsprechend sind z. B. für die erforderlichen Reinigungstätigkeiten Schächte und/oder sonstige Reinigungsverschlüsse vorzusehen. Revisionsschächte müssen in Abhängigkeit der Schachttiefe entsprechenden Durchmesser aufweisen.

Nach Erfordernis sind Rückstausicherungen vorzusehen.

Werden Fremdgrundstücke durch die Leitungsverlegungen berührt, sind vor Leitungsverlegung die Zustimmungen der betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen.

Für den Anschluss an die örtliche Kanalisation (Neuanschluss und Bauwerkserweiterung) sind Anschlussgebühren zu entrichten. Für die laufende Benützung der Kanalisation sowie für die erforderlichen Leistungen der Abwasserreinigung werden Kanalbenützungsgebühren eingehoben.

Grundsätzlich ist es von großer Bedeutung Regenwasser im natürlichen Kreislauf zu belassen. Örtliche Versickerungen sind anzustreben. Hierdurch können Grundwasserspiegel oder Wasserführungen in den Bächen und Gewässern gehalten werden. Flora und Fauna bzw. das örtliche Kleinklima werden dadurch nachhaltig unterstützt.