Die Vogelgrippe breitet sich seit dem Herbst wieder in mehreren Teilen Österreichs aus. Neben ersten Funden bei Wildvögeln wurden inzwischen auch Fälle in Geflügelhaltungen bestätigt. Das Gesundheitsministerium hat darauf reagiert und zahlreiche Regionen als Gebiete mit erhöhtem oder stark erhöhtem Risiko eingestuft. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Schutzmaßnahmen, darunter auch Stallpflicht für Geflügelbestände.
Stallpflicht in Mäder
In Vorarlberg gibt es bisher noch keine bestätigten Vogelgrippe-Fälle bei gehaltenen Tieren. Allerdings wurde entlang des Bodensees und des Rheins Stallpflicht eingeführt, weil in den Nachbarstaaten am Bodenseeufer Fälle bei Schwänen aufgetreten sind.
In Mäder müssen Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel in Ställen oder überdachten Haltungssystemen bleiben. Für Gruppen mit weniger als 50 Tieren gelten – sofern alle vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden – Ausnahmen. Die entsprechenden Regelungen sind folgend angeführt.
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein.
- Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) ODER die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall/unter einem Unterstand erfolgen und Ausläufe müssen von Gewässern mit Wildvögeln abgezäunt sein.
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser (z.B. Teiche), zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Bei Abfall der Futter-, Wasseraufnahme (>20%) oder Legeleistung (>5%) sowie erhöhten Todesfällen (>3%) ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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