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Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden

Für Sicherheit und ein schönes Ortsbild

In unserer Gemeinde wird mit gepflegten Gartenanlagen viel für ein schönes Ortsbild getan.

Leider wird gelegentlich übersehen, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die in den Straßenraum hineinwachsen, eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen können. Aktuell gibt es aufgrund von nicht zurückgeschnittenen Hecken und Sträuchern leider auch Probleme für die Müllabfuhr.

Liegenschaftseigentümer sind gemäß §91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, ihre Bepflanzung so zurückzuschneiden, dass keine Äste über die Grundstücksgrenzen in die Straßenfluchtlinie ragen. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtung müssen jederzeit sichtbar und frei zugänglich sein.

Besonders in Kurvenbereichen und bei Grundstücksausfahrten dürfen keine Sichtbehinderungen vorliegen. Passiert ein Unfall infolgedessen, kann der Liegenschaftseigentümer haftbar gemacht werden.

Wir möchten alle Grundstückseigentümer bitten, diese Vorschriften zu beachten und ihre Bepflanzung entsprechend zurückzuschneiden. Bereits bei der Neupflanzung sollte auf einen ausreichenden Abstand zum Straßenraum geachtet werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Hecke