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Eintragung Landesvolksbegehren

„Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“

Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am Dienstag, den 03. März 2026 dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß § 10 Abs. 1 Landes-Volksabstimmungsgesetz mit der Kurzbezeichnung „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ stattgegeben.

 

Für dieses Volksbegehren werden festgesetzt:

Stichtag
Mittwoch, 08. April 2026

Beginn des Eintragungszeitraumes
Mittwoch, 15. April 2026

Ende des Eintragungszeitraumes
Mittwoch, 10. Juni 2026

Folgend finden Sie das Eintragungsformular zum ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass beim Feld „Hauptwohnsitz in:“ die gesamte Wohnadresse angeführt werden muss. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens Mittwoch, den 10. Juni 2026 um 12:00 Uhr beim Bürgerservice der Gemeinde Mäder eingelangt sein (persönlich, durch Boten oder per Post).