Am Sonntag, dem 16. März 2025, wird an der Wahlurne entschieden, welche politischen Kräfte in den kommenden Jahren die Geschicke der Gemeinde Mäder lenken werden.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt in der Gemeinde Mäder sind alle Personen, die am Stichtag (30. Dezember 2024, 24:00 Uhr)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
- mit Hauptwohnsitz in Mäder gemeldet sind
- bzw. spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden (der jüngste Wähler wäre somit am 16.03.2009 geboren)
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
Achtung: Auslandsvorarlberger (ehemalige Landesbürger) sind nicht wahlberechtigt.
Wie ist der Stimmzettel aufgebaut?
Da am 16. März zwei Wahlen stattfinden, gibt es auch zwei getrennte Stimmzettel.
Auf dem Stimmzettel für die Gemeindevertretungswahl kann eine Partei angekreuzt werden, für deren Kandidaten Vorzugsstimmen vergeben werden können.
Beim Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl muss nur der gewünschte Kandidat kenntlich gemacht werden.
Wie vergebe ich Vorzugsstimmen?
Für Kandidaten der gewählten Partei können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Pro Wahlwerber sind aber lediglich zwei möglich.
Welche Parteien können bei der Gemeindevertretungswahl gewählt werden?
- Team Daniel Schuster – Mäderer VP und Parteifreie
- NEOS Mäder
- FPÖ Mäder und Parteiunabhängige
Welche Bürgermeisterkandidaten gibt es?
- Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Daniel Schuster | Team Daniel Schuster – Mäderer VP und Parteifreie
- Dipl. Ing. (FH) Florian Dickbauer | NEOS Mäder
- Tanja Böckle | FPÖ Mäder und Parteiunabhängige
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Der Wahlkartenantrag kann online auf www.meinewahlkarte.at, schriftlich, mittels Anforderungskarte oder persönlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ein Wahlkartenantrag muss immer begründet werden. In Mäder ist der Bürgerservice die Anlaufstelle für persönliche Anträge.
Bis wann muss die Wahlkarte beantragt werden?
Für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sind schriftliche Anträge bis 12. März 2025, persönliche bis 14. März 2025, 12:00 Uhr möglich.
Wie kann ich mit Wahlkarte wählen?
- Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt – postalische Übermittlung (bitte rechtzeitig absenden, damit die Wahlkarte bis Freitag um 12:00 Uhr im Gemeindeamt einlangt)
- Abgabe beim Gemeindeamt im Bürgerservice oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen
- Wählen am Wahltag in einem Wahllokal innerhalb der Gemeinde
Wie wähle ich im Wahllokal?
Wenn Sie im Wahllokal wählen möchten, bringen Sie bitte die Ihnen übermittelten amtlichen Stimmzettel, die amtliche Wahlinformation sowie einen amtlichen Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein) mit.
Wann und wo kann in Mäder gewählt werden?
Unsere barrierefreien Wahllokale (VS Mäder Aula und VS Mäder Gang Kindergarten) werden am Wahlsonntag wie bei den vergangenen Wahlen jeweils in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet sein.