Bei einem Todesfall treten für die Hinterbliebenen immer wieder Fragen auf, welche Schritte zu unternehmen sind. Nachstehend wollen wir Ihnen deshalb einen Leitfaden anbieten.

Gerne helfen wir auch über einen Telefonanruf oder im persönlichen Gespräch.

Benachrichtigung eines Arztes

  • Im Falle eines natürlichen Todes sollte ein Arzt so schnell wie möglich benachrichtigt werden, um den Tod zu bestätigen und den Totenschein auszustellen.
  • Im Falle eines unnatürlichen Todes oder Verdachts auf Fremdverschulden sollte sofort die Polizei verständigt werden.

Benachrichtigung eines Bestattungsunternehmens

  • Bestattung Ammann GmbH, Götzis, Tel. 05523 52627 bzw. 0664 4508565
  • oder ein anderes Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.

Standesamtliche Meldung

Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Sterbeortes (für Mäder das Standesamt Götzis) zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und die Todesbestätigung aus.

Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis.

In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meistens durch das Bestattungsunternehmen.

Benachrichtigung der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung befindet sich im Bürgerservice. Tel. 05523 52860-17 Bei dringenden Fällen an Wochenenden oder Feiertagen: Tel. 0664 5323705

Benachrichtigung des Pfarramtes Mäder

Tel. 05523 62166 bzw. ihre jeweilige Glaubensgemeinschaft, oder den Verein „Abschied in Würde“ Tel. 0664 460 64 91 – E-Mail: verein@abschied-in-wuerde.at

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Verlassenschaftsverfahren

Informationen zu Verlassenschaftsverfahren erhalten Sie unter folgendem Link durch die Regierung.

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Todfallsaufname

Unter Todfallsaufnahme versteht man die Aufnahme des Vermögens, welches ein Verstorbener hinterlassen hat. Für die Todfallsaufnahme ist das Bezirksgericht des Wohnortes des Verstorbenen zuständig. Die Benachrichtigung erfolgt automatisch durch das Standesamt. Das Bezirksgericht beauftragt einen Verlassenschaftsnotar für die Verlassenschaftsabhandlung. Die Angehörigen werden von diesem beauftragten Notar angeschrieben. Die Aufnahme wird in jedem Fall durchgeführt, auch wenn kein Vermögen vorhanden ist.

Errichtung von Grabmälern

Neue Grabmäler dürfen nur nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Das Ansuchen um Genehmigung hat genaue Angaben über das vorgesehene Material zu enthalten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Friedhofsverwaltung.

Ich bin hinterblieben – Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Sie finden eine Zusammenfassung der Bundesregierung unter dem folgenden Link.