Ein Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar mehr nötig.
Die Unterschrift leistende Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die dem Legalisator persönlich bekannt sind.
