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Stand 01.01.2024
Die Vorschreibung erfolgt einmal im Jahr im Februar. Mit der Grundgebühr wird eine Mindestanzahl von Abfallsäcken bzw. Mindestabholungen (Behälter) vorgeschrieben.
Amtliche Zusammenfassung mit Indexanpassung zum 21.12.2023
Das Gemeindeblatt erscheint wöchentlich am Donnerstag. Die Vorschreibung des Abonnements erfolgt einmal im Jahr.
Die Anschaffung/Weggabe eines Hundes ist dem Gemeindeamt im Bürgerservice zu melden. Die Hundesteuer wird einmal im Jahr vorgeschrieben.
Hier finden Sie die Tarife für die Kinderbetreuung.
Die Wasserzähler werden durch die Gemeinde jährlich abgelesen, die Gebühren werden viermal jährlich vorgeschrieben.