Die Beihilfen werden über Ansuchen gewährt. Der Termin zur Antragstellung wird jeweils im Gemeindeblatt und auf der Website bekanntgegeben und liegt in der Zeit von März bis Mai.

  • Dem Ansuchen ist ein Studienplan beizulegen.
  • Jeder Studienabschnitt darf höchstens um ein Semester überzogen werden.
  • Der positive Abschluss jedes Studienabschnittes ist durch entsprechende Zeugnisse zu belegen.
  • Eine Beihilfe wird nicht mehr gewährt, wenn mehr als ein Wechsel der Studienrichtung vorgenommen wird.
  • Zu Unrecht bezogene Beihilfen sind zurückzuzahlen.