Die Beihilfen werden über Ansuchen gewährt. Der Termin zur Antragstellung wird jeweils im Gemeindeblatt und auf der Website bekanntgegeben und liegt in der Zeit von März bis Mai.
- Dem Ansuchen ist ein Studienplan beizulegen.
- Jeder Studienabschnitt darf höchstens um ein Semester überzogen werden.
- Der positive Abschluss jedes Studienabschnittes ist durch entsprechende Zeugnisse zu belegen.
- Eine Beihilfe wird nicht mehr gewährt, wenn mehr als ein Wechsel der Studienrichtung vorgenommen wird.
- Zu Unrecht bezogene Beihilfen sind zurückzuzahlen.