Die Beihilfen werden über Ansuchen gewährt. Der Termin zur Antragstellung wird jeweils im Gemeindeblatt und auf der Homepage bekanntgegeben und liegt in der Zeit von März bis Mai.
- Dem Ansuchen ist ein Studienplan beizulegen.
- Jeder Studienabschnitt darf höchstens um ein Semester überzogen werden.
- Der positive Abschluss jedes Studienabschnittes ist durch entsprechende Zeugnisse zu belegen.
- Eine Beihilfe wird nicht mehr gewährt, wenn mehr als ein Wechsel der Studienrichtung vorgenommen wird.
- Zu Unrecht bezogene Beihilfen sind zurückzuzahlen.
Die Studienbeihilfe beträgt für Student:innen und Schüler.innen, die in Mäder wohnen, € 220,00 pro Jahr, für solche, die eine Wohnung am Studien- bzw. Schulort haben, € 365,00 pro Jahr.