Die Gemeinde Mäder erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50 % des gewährten Beitrages. Der maximale Förderbetrag für Brauchwasseranlagen beträgt 950,– Euro im Zuge einer Bestandssanierung, für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung maximal 1.750,– Euro. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Direktförderung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung.


Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen per Mail an andreas.mueller@maeder.at einzubringen:

  • Die schriftliche Förderzusage von Land Vorarlberg.
  • Der Überweisungsbeleg über die vom Land Vorarlberg gewährte Landesförderung.
  • Das vom Installateur ausgefüllte Serviceprotokoll Solaranlage des Energieinstitutes Vorarlberg.

Diese Überprüfung durch den Installateur kann erst 1 Jahr nach Förderzusage des Landes Vorarlbergs (Datum des Förderschreibens) durchgeführt werden.

Bei Neubauten werden thermische Solaranlagen ohne Heizungsunterstützung nicht gefördert!