Förderwerber
Privatpersonen
Fördervoraussetzung
Begrünte Mindestfläche von 10m² Dachfläche, eine Begrünung unter der Photovoltaikanlage ist anrechenbar.
Substrathöhe: Mindestens 12cm, im Bereich der PV-Module min. 6cm.
Saatgut/Vegetation: regionales Saatgut und Sedumsprossen, keine invasiven Arten.
Photovoltaikanlage: Mindestleistung 1 kWp mit erhöhter Aufständerung. Der lichte Abstand zwischen Gründach Substrat und Photovoltaikmodul Unterkante beträgt mindestens 30cm.
Förderhöhe
Für neue begrünte Dachflächen werden 10,00 Euro/m² Förderung ausgeschüttet. An bereits begrünte Dachflächen wird diese nicht ausbezahlt. Für die neue aufgeständerte Photovoltaikanlage werden 300,00 Euro x Leistung in kWp Förderung ausgeschüttet.
Die beschriebene Förderung ist auf max. 5.000,00 Euro pro Objekt/Baukörper beschränkt.