Förderwerber

Privatpersonen

Fördervoraussetzung

Begrünte Mindestfläche von 10m² Dachfläche, eine Begrünung unter der Photovoltaikanlage ist anrechenbar.

Substrathöhe: Mindestens 12cm, im Bereich der PV-Module min. 6cm.

Saatgut/Vegetation: regionales Saatgut und Sedumsprossen, keine invasiven Arten.

Photovoltaikanlage: Mindestleistung 1 kWp mit erhöhter Aufständerung. Der lichte Abstand zwischen Gründach Substrat und Photovoltaikmodul Unterkante beträgt mindestens 30cm.

Förderhöhe

Für neue begrünte Dachflächen werden 10,00 Euro/m² Förderung ausgeschüttet. An bereits begrünte Dachflächen wird diese nicht ausbezahlt. Für die neue aufgeständerte Photovoltaikanlage werden 300,00 Euro x Leistung in kWp Förderung ausgeschüttet.

Die beschriebene Förderung ist auf max. 5.000,00 Euro pro Objekt/Baukörper beschränkt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung nach diesen Richtlinien.