Die Gemeinde Mäder erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Biomasse – Kleinanlagen. Der maximale Förderbetrag beträgt 1.100,– Euro.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen per Mail an andreas.mueller@maeder.at einzubringen:

  • Die schriftliche Förderzusage vom Land Vorarlberg
  • Der Überweisungsbeleg über die vom Land Vorarlberg gewährten Landesförderung.