Heizkostenzuschuss für 2011/12

Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum vom Montag, den 17. Oktober 2011, bis Freitag, den 10. Februar 2012, im Gemeindeamt beantragt werden. - Einmalzahlung von 250 Euro.

Wie in den vergangenen Heizperioden besteht auch in der Heizperiode 2011/2012 für Personen bzw. Haushalte mit geringen Einkommen die Möglichkeit, in vereinfachter Form eine finanzielle Hilfe erhalten zu können, ohne dafür einen Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung stellen zu müssen.

 

Einkommen:
Das monatliche Haushaltseinkommen darf höchstens
- bei einer alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Person netto € 1.068,--,
- bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 1.575,-- und
- zuzüglich bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 133,-- betragen.


Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) nachzuweisen.

Heizkostenzuschuss für 2011/12