Was ist bei einem Todesfall zu tun?
1. Verständigen Sie bitte den zuständigen Arzt:
An Werktagen während des Tages entweder Gemeindeärztin Dr. Anna Maria Koch, Tel. 62190 oder 53845 (privat) oder den Bereitschaftsdienst habenden Arzt. Während der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen verständigen Sie bitte ausschließlich den Bereitschaftsdienst habenden Arzt zur Durchführung der Totenbeschau. (Bereitschafts-, und Notdienste können Sie aus dem Gemeindeblatt entnehmen). Gemäß Bestattungsgesetz ist die Leiche bis zur Durchführung der Totenbeschau am Sterbeort zu lassen.
2. Verständigen Sie bitte das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
3. Verständigen Sie bitte das Pfarramt Mäder.
Pfarrbüro Tel. 62166-1 oder Pfarrmoderator Romeo Pal, Tel. 0664/8240196, Kaplan Tel. 0664/ 88647557, bzw. ihre jeweilige Glaubensgemeinschaft. Für Verstorbene ohne Religionsbekenntnis gibt es den Verein „Abschied in Würde“, Tel. 0664/4606491, www.abschied-in-wuerde.at
4. Verständigen Sie bitte die Friedhofsverwaltung Mäder.
Gemeindeamt, Tel. + 43 5523 52860, -DW 14 oder -DW 15
Pensionsansprüche:
Sie sollten sich rasch um Ihre Pensionsansprüche (Witwe-, Witwer- oder Waisenpension) bemühen. Setzen Sie sich baldmöglichst mit dem Gemeindeamt Mäder, Frau Sabine Scheyer, Tel. + 43 5523 52860, -DW 14., in Verbindung. Dort werden Sie über ihre Pensionsansprüche informiert.
Weitere Links:
Für Verstorbene ohne Religionsbekenntnis: www.abschied-in-wuerde.at
Trauerhilfe Vorarlberg Tirol: www.trauerhilfe.info
Allgemeine Information: www.begraebnis.at
Amtshelfer des Landes Vorarlberg: www.vorarlberg.at
